News

KI-Inhalte kennzeichnen ab 1. August

Geschrieben von Jennifer Richter | 29. Juli 2026

Ab dem 1. August 2026 gelten weitere Transparenzpflichten des europäischen AI Acts. Bestimmte KI-generierte oder wesentlich KI-manipulierte Inhalte müssen künftig gekennzeichnet werden.

📍 Wichtig: Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht pauschal für alle Inhalte, die mit KI erstellt wurden.

Die gute Nachricht für unsere Kunden: Darum müssen Sie sich nicht kümmern.

Als spezialisierte Marketingagentur für Augenoptiker und Hörakustiker behalten wir gesetzliche Entwicklungen rund um Werbung, Datenschutz und digitale Kommunikation kontinuierlich im Blick. Sobald sich rechtliche Anforderungen ändern, prüfen wir frühzeitig, welche Auswirkungen sie auf Ihre Marketingmaßnahmen haben, und setzen notwendige Anpassungen direkt um.

 

Das ändert sich konkret am 1. August:
  1. Nutzer sollen täuschend echte KI-generierte oder wesentlich KI-manipulierte Bilder, Videos und Audioinhalte (Deepfakes) erkennen können.

  2. Nutzer sollen erkennen können, wenn sie mit einer KI kommunizieren (z. B. bei Chatbots)

  3. Die Kennzeichnung soll klar, sichtbar und verständlich sein.

 

Was ist ein Deepfake?

Deepfake bezeichnet einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.“ Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Artikel 3 Nr. 60

 

Die to.eyes Stressfrei-Garantie:

Wenn wir Marketingmaterialien für Sie erstellen, prüfen wir selbstverständlich, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Für Sie bedeutet das vor allem eines: Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, während wir uns um Ihr Marketing und alle relevanten gesetzlichen Änderungen kümmern.